Portrait

Fürstenau, rätoromanisch Farschno, ist eine politische Gemeinde in der Region Viamala des Kantons Graubünden in der Schweiz. Sie besteht aus dem historischen Städtchen Fürstenau und dem Ortsteil Fürstenaubruck über dem Zusammenfluss von Hinterrhein und Albula gelegen. Fürstenau ist gemäss des Inventars schützenswerter Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung.

Die Stadt in Zahlen

Postleitzahl 7413 Fürstenaubruck / 7414 Fürstenau

Koordinaten 752495 / 175878

Höhe 650 m über dem Meer

Fläche 1.32 km²

Einwohner 349 (per 31. Dezember 2023)

Steuerfuss 100 %

 

 

Stadtbrief Fürstenau

König Karl IV. bewilligt dem Bischof Ulrich V. zu Cur, die Errichtung von Stock und Galgen und der Abhaltung zweier Jahrmärkte in dessen Stadt Fürstenau.

Übersetzung

Karl, hocherhabener römischer König von Gottes Gnaden, Böhmischer König durch die Treue sowohl unser aller als auch des heiligen Imperiums, erweist seine königliche Gunst und alles Gute. Auf der Höhe der Würde königlicher Verfassung, glauben wir nebst anderen vorsorglichen Betrachtungen, dass gleichsam Anerkennung und Belohnung für Verdienste ässerst geschuldet wird. So stimmt man in der Tat zu, dass Besserung und Strafe gegen Unheilvolles und Nichtrechtschaffenes angewendet werden muss, so dass die schädliche Verwegenheit der Unbedachtsamkeit dessen zurückgedrängt wird und die jener durch Rechtschaffenheit zu einem besseren, löblichen Zustand ermutigt wird.

Wir erfuhren in einem Bericht des durchaus ehrwürdigen Bischofs Ulrich von Cur, Ratgeber und Fürst unserer Wahl, dass er für die Stadt, welche gewöhnlich Fürstenau genannt wird, unter der Gerichtsbarkeit des Curer Bischofs selbst, so in geistlichen Dingen, wie in weltlichen Dingen unmittelbar untertan, beim Ort die Einrichtung eines Marktes, da eine grosse Menge zahlreich zusammen zu kommen pflegt, forderte, und damit niemand dem Schlechten frönt, wegen dem schwachen dortigen Gericht und der Nachlässigkeit der gerechten Ausführung - sehr viele ängstigen sich nicht merkwürdige Morde zu begehen - und um solche Morde zu unterdrücken forderte genannter Bischof mit demütiger Ausdauer von der königlichen Hoheit die Erlaubnis zur Errichtung von Gefängnis und Galgen an diesem Ort. Wir, die wir besorgt und angemessen den Frieden vor allerlei Fälscher verwalten, geben den Bitten dieses Bischofs statt - diesem Teil vernünftig zugetan - dass die Stadt des oben erwähnten Ortes sich unterstützt fühlt von der Wirksamkeit des königlichen Schutzes und Heils; demselben geben wird die königliche Vollmacht, vordem Gefängnis und Fussfesseln und andere geeignete Arten von Fesseln und auch Galgen an dafür geeigneten und passenden Orten zu platzieren und zu errichten, und die Gerechtigkeit gegen irgendwelche Verbrecher oder ungeheure Mörder gemäss gemachter Bestimmungen - selbst oder durch andere - die Macht hat zu handeln, so wie andere umliegende Städte Gewohnheit haben derart zu tun und auch auszuüben gegen des Schreckens Angeklagte und Schuldige, auch auf dass die Guten vor jenen gewalttätigen Angriffen wahrscheinlich in Sicherheit sind, bewilligen wir dies im Verlaufe der Gegenwart. Und jenen Städtern gestatten wir überdies, dass sie - in ihrer Stadt Fürstenau - darüber hinaus während einzelner Wochen Ratsäusserungen auf dem gemeinen Platz halten sollen, nämlich am vierten Sonntag oder am Tag des Merkur, und sie sollen zweimal im Jahr wohin immer zu beständigen Zeiten einen Markt halten, sei es jährlich auf dem Platz versteht sich durch Weihung der Heiligen, Michael und Georg, königlich, durch Vergnügungen, auch den Tribus können sie, bei noch so grossen Vergnügungen, höchstens an den unmittelbar darauffolgenden Tagen, gleich ebenda haben und ausrichten, und sie sollen nicht längerdauernd sein. Für die Zeugenschaft dieses unseres Briefes unter dem Siegel unserer Hoheit. Dat. in Schlettstadt, im Jahre des Herrn tausenddreihundertvierundfünfzig am 13. Tag des Monats Mai, im achten Jahr unserer Herrschaft.

Stadt Fürstenau | +41 81 651 14 88 | stadt@fuerstenau.ch