Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und gestützt auf Art. 11 des kantonalen Brandschutzgesetzes erlässt die Stadt Fürstenau ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem ganzen Gemeindegebiet. Das absolute Feuerverbot gilt bis auf Widerruf.

Stadt Fürstenau | +41 81 651 14 88 | stadt@fuerstenau.ch