Gemäss Art. 11 des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden ist das Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Versammlung auf ortsübliche Weise und während 30 Tagen zu publizieren. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 18. April 2024 liegt vom 25. April bis 25. Mai 2024 zu den üblichen Öffnungszeiten oder nach vorheriger Vereinbarung in der Kanzlei der Stadt Fürstenau zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls kann das Protokoll auf der Homepage unter: www.fuerstenau.ch/Publikationen/Protokolle eingesehen werden. Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend genehmigt.

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